Steuerberatung

Fachkundige Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen.

Privatpersonen

Optimierung Ihres steuerbaren Einkommens und Vermögens, u.a. bei den Abzügen für die beruflichen Gewinnungskosten, Wertschriften- und Beteiligungseinkünften, 3a-Sparen und Pensionskassennachzahlungen.

Individuelle Beratung bei der Optimierung der Steuern unter Berücksichtigung der Pensionskasse, des 3a-Sparens und im Hinblick auf Ihre privaten Sparvorhaben. Solche Optimierungsmassnahmen werden vor allem Personen ab dem 50. Altersjahr sehr ans Herz gelegt.


Der Eigenmietwert von Wohnungen und Häusern ist ein zu versteuerndes Einkommen. Planen Sie den Kauf einer Liegenschaft, ist die Liegenschaftsbesteuerung in den Entscheid miteinzubeziehen.

Die Kosten einer Liegenschaftsrenovation sind steuerlich als Ausgaben vom Einkommen absetzbar und eröffnen dadurch ein steuerliches Optimierungspotential.


Gerne beraten wir Sie auch zum Thema Liegenschafsbesteuerung (z.B. über die Abzugsfähigkeit der Liegenschaftsaufwände, Instandhaltungs- und Instandstellungskosten) sowie bei Liegenschaftsverkäufen.

Strafsteuerverfahren und Selbstanzeige

Einsprachen und Rekurse

Wir übernehmen für Sie Einsprachen und Rekurse und alle weiteren Rechtsgeschäfte betreffend Steuern bei Privatpersonen und Unternehmen.

internationalen Steuerangelegenheiten

Wertschriften- und Beteiligungseinkünfte

Lassen Sie sich zu Ihren Wertschriften- und Beteiligungseinkünften beraten.


Oft sind Spesen der Verwaltung steuerlich absetzbar. Steuern auf Wertschriftenerträge der USA, der EU sowie einiger weiterer Staaten können rückgefordert werden.

Bei Einkünften von namhaften Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gewähren die meisten Schweizer Kantone und der Bund Steuerermässigungen.

Durch die Unternehmenssteuerreform II ergibt sich teilweise eine Nullbesteuerung bei Dividenden von meist Grossgesellschaften.


Verrechnungssteuer: Die Schweizer Verrechnungssteuer (Zinsabschlagsteuer) auf Zinserträge oder Wertschriftenerträge ist für alle Steuerpflichtigen in der Schweiz rückforderbar.

Abfindungen

Wir beraten Sie bei der Besteuerung von Abfindungen.

Insbesondere ab dem 55. Altersjahr gibt es mögliche Steuererleichterungen bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit.




Unternehmen

Verbessern Sie mit unserer Hilfe Ihre mittelfristige Abgabefrist.


Dies geschieht unter Berücksichtigung der Besteuerung der Unternehmenseinkünfte sowie der Sozialversicherungsabgaben bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, bspw.

  • Kollektivgesellschaften (KG)
  • Kommanditgesellschaften (KmG)
  • einfache Gesellschaften (eG)
und den Gewinnen aus Kapitalgesellschaften, wie
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

Informationen zur Unternehmensbesteuerung finden Sie auch unter www.meili-consulting.ch.