Steuerberatung

SELBSTANZEIGE / NACHDEKLARATION

Im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfe als auch im Rahmen des Automatischen Informationsaustausches wird es wichtig, dass die Steuerpflichtigen in der Schweiz ihre Verhältnisse freiwillig offenlegen und so ein Strafsteuerverfahren vermeiden. Mit beiden Abkommen erhält die Schweiz für in der Schweiz steuerpflichtige Personen vom Ausland steuerrelevante Daten bzw. kann diese beschaffen.


Ein potentielles Datum zur Aufhebung des Schweizer Bankgeheimnisses gegenüber den Steuerämtern ist heute nicht bekannt. Es wird noch Jahre dauern bis diese Entscheidung fällt. So oder so ist es im Rahmen einer Selbstanzeige sehr empfehlenswert, alle nicht versteuerten Werte im Aus- und Inland offen zu legen.