Auflagen gibt es in Steuerverfahren, wenn Steuerämter zusätzliche
Auskünfte zu Steuerdeklarationen wünschen, z.B. zu
Vermögensveränderungen, werterhaltenden Teilen der Renovation von
Häusern, Aus- und Weiterbildungen, Fahrkostenabzüge oder
Mitarbeiteraktien.
Steuerrecht
Auflagen
EINSPRACHEN UND REKURSE
Gegen Steuerentscheide erhobene Einsprachen sind innert 30 Tagen nach dem Steuerentscheid einzureichen.
Gegen Entscheide auf Einsprache kann vor der kantonalen Steuerrekurskommission ein Rekurs eingereicht werden.
Gegen Entscheide der Steuerrekurskommission richten sich Betroffene an das kantonale Verwaltungsgericht.
Gerne erledigen wir für Sie Einsprachen und Rekurse und alle weiteren Rechtsgeschäfte betreffend Steuern bei Privatpersonen und Unternehmen.
Tax Rulings
Tax Rulings sind verbindliche Anfragen beim Steueramt. Solche können
beispielsweise bei Bewertungsproblemen ausländischer Aktien oder bei der
Frage, ob es sich um eine ausländische Lebensversicherung oder
Pensionskasse handelt, sinnvoll sein. Ebenso bei der Besteuerung des
Verkaufs eines Unternehmens oder dem Wunsch nach der Lieferung einzelner
Belege bei Unternehmen.
Selbstanzeige und Steuerstrafverfahren
Wir unterstützen Sie sowohl bei der Offenlegung nicht deklarierter Einkommens- und Vermögenswerte durch die Nachdeklarationen (Selbstanzeige) als auch in laufenden oder drohenden Strafsteuerverfahren. Die Schweiz kennt bei Steuerdelikten den Tatbestand der Steuerhinterziehung und des Steuerbetrugs.