Bei den Ehegüterständen ist die Errungenschaftsbeteiligung der ordentliche Güterstand in der Ehe. Vertragliche Güterstände sind die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung Die zwei vertraglichen Güterstände werden durch einen Ehevertrag der Ehegatten erreicht.
Wir beraten Sie bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung bei Scheidung der Ehe oder dem Tod eines Ehepartners.