Ehe / Erbschaft

WILLENSVOLLSTRECKUNG

Der Willens- oder Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den letzten Willen des Erblassers auszuführen. Er handelt verbindlich und vollständig im Sinne des Erblassers nach dessen Hinscheiden. Die Ernennung erfolgt im Testament durch den Erblasser selbst. Die Hauptaufgabe des Willensvollstreckers ist die Durchführung der Teilung des Erbes.

Wir übernehmen für Sie die Aufgabe des Willensvollstreckers.