Steuerabkommen

Automatischer Informationsaustausch (AIA) Beim AIA übermitteln die Finanzinstitute und Versicherungen die Informationen an die nationalen Steuerbehörden, die sie automatisch an die Behörden der Herkunftsländer der Anleger weiterleiten.
Seit Anfang 2018 erhalten die Schweizer Steuerbehörden die Bank-, Versicherungs- und Beteiligungsdaten von Personen wohnhaft in der Schweiz für das Kalenderjahr 2017. Die Schweiz kann jedoch auch für die Jahre davor Auskunft verlangen von den Ländern, mit denen Sie ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfe  abgeschlossen hat.


Automatischen Informationsaustausch (AIA) von Daten zwischen den Ländern

Stand vom 05. Januar 2021

Schweiz Inland

Das inländische Bankgeheimnis wird durch die Umsetzung des neuen globalen Standards des AIA nicht tangiert, d.h. das Bankgeheimnis gilt weiterhin für alle Schweizer Inländer.


AIA

Beim AIA übermitteln die Finanzinstitute (und Versicherungen) die Informationen an die nationalen Steuerbehörden, die sie automatisch an die Behörden der Herkunftsländer der Anleger weiterleiten.

Dabei werden im Bereich der natürlichen Personen folgende Daten übermittelt

    - Identifikationsinformationen

    - Name, Adresse, Geburtsdatum

    - SIN / TIN (entspricht der AHVN13 bei natürlichen Personen bzw., der UID-Nr bei juristischen Personen

    - Kontoinformationen (Bank- und Kontonummer)

    - Finanzinformationen

    - Kontostand (per 31.12)

    - Gesamtbruttoertrag Zinsen, Dividenden und andere Einkünfte

    - Gesamtbruttoerlös aus Wertpapierverkäufen


Staaten

I. Staaten mit dem ersten Datenaustausch 2017 mit der Schweiz

Australien, Azoren, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Griechenland, Grossbritannien, Guadaloupe, Guernsey, Insel Man, Irland, Island, Italien, Japan, Jersey, Kanada, Kanarische Inseln, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Madeira, Malta, Martinique, Mayotte, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Réunion, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.


Der Datenaustausch mit Bulgarien und Rumänien ist derzeit (Stand: 1.1.2021) suspendiert, weil diese Länder die Voraussetzungen zur Vertraulichkeit/Datensicherheit nicht erfüllen, bzw. nicht einhalten.

Für das Vereinigte Königreich wird der AIA ab dem 1. Januar 2021 (Austritt aus der EU) auf der Grundlage der multiliteralen AIA-Abkommen umgesetzt.


II. Staaten mit erstem Datenaustausch für 2018 


Andorra, Argentinien, Barbados, Belize°°, Bermuda**, Brasilien, Britische Jungferninseln**, Cayman Inseln**, Chile, China, Cookinseln, Costa Rica, Curacao, Färöer Inseln, Grönland, Hong Kong (China) * - *°, Indien, Indonesien, Kolumbien, Liechtenstein, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Monaco, Montserrat°°, Neuseeland, Russland, San Marino, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent/Grenadinen, Saudi-Arabien, Seychellen, Singapur*, Südafrika, Turks und Caicos Inseln**, Uruguay.


* Die Schweiz setzt den AIA mit Hongkong und Singapur auf der Grundlage von sepzifischen bilateralen Abkommen um.


III. Staaten mit erstem Datenaustausch für 2019

Anguilla**, Antigua und Barbuda°*, Aruba°°,Bahamas**, Bahrain**, Grenada°°, Israel, Katar** - °*, Kuwait**, Marschallinseln**, Nauru**, Panama, Überseegemeinden der Niederlande (Bonaire, Saint Eustatius, Saba), Vereinigte Arabische Emirate**.


°* Da das Amtshilfeübereinkommen für diese Staaten erst im Laufe des Jahres 2019 in Kraft treten wird, ist es nur auf Steuerperioden anwendbar, die am 1. Januar 2020 oder nach diesem Zeitpunkt beginnen. Der erste Datenaustausch wird somit erst 2021 durchgeführt werden.


IV. Staaten mit erstem Datenaustausch für 2020

Aserbaidschan, Dominica°°, Ghana°°, Libanon°°, Macao°°, Pakistan, Samoa°°, Vanuatu**


V. Staaten mit erstem Datenaustausch für 2021

Albanien°°, Brunei Darassalam°°, Nigeria°°, Peru, Türkei


** Diese Staaten und Territorien haben sich als „ständige nichtreziproke Jurisdiktion“ erklärt. D.h. sie werden Kontoinformationen an Partnerstaaten liefern, aber keine Daten erhalten.


°° Diese Partnerstaaten müssen einen Aktionsplan des Global Forum zur Vertraulichkeit und Datensicherheit umsetzen. Solange dieser Aktionsplan nicht erfolgreich umgesetzt ist, findet kein reziproker Datenaustausch statt. Meldende schweizerische Finanzinstitute müssen ab dem Zeitpunkt der Aktivierung des AIA dennoch die relevanten Daten sammeln und diese innert vorgegebener Frist an die Eidgenössische Steuerverwaltung weiterleiten. Letztere wird diese Daten nur an die Partnerstaaten übermitteln, wenn diese ihren Aktionsplan in zufriedenstellender Weise umgesetzt haben werden und eine aktualisierte Prüfung des Global Forum dies bestätigen wird.



ABKOMMEN SCHWEIZ - EUROPA - WEITERE STAATEN

Die Schweiz hat mit allen europäischen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfe abgeschlossen. Der automatische Informationsaustausch (AIA) für  Daten aus 2017 zwischen der Schweiz und der EU sowie mit anderen Staaten wird in den ersten sechs Monaten des Jahres 2018 gültig. Ein Jahr später werden weitere Staaten folgen. Zusätzlich zum AIA kann die Schweiz mit dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfe für bis zu sieben Jahre vor 2018 von zahlreichen Ländern alle relevanten Steuerdaten beziehen.