Steuerberatung

STEUERHINTERZIEHUNG

Die Schweiz kennt den Tatbestand der Steuerhinterziehung, d.h., dass versäumt wurde, Einkommens- und/oder Vermögensteile zu deklarieren. Auch „vergessene“ Deklarationen fallen unter diesen Tatbestand.


Dies bedeutet faktisch, dass auch Millioneneinkommen, die «vergessen» werden unter die Steuerhinterziehung fallen können.


Die Auskunftspflicht gegenüber dem Steueramt ist von grosser Bedeutung.
Bei hohen Beträgen und Betrugsfällen wird von den Steuerbehörden ein ordentliches Strafverfahren eröffnet.


Im Zuge der Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfe und des Automatischen Informationsaustausches erhält die Schweizer Steuerbehörde von ausländischen Staaten steuerrelevante Daten und Auskünfte über Einkommens- und Vermögensteile von Inländern.