Steuererklärung

ERGÄNZENDE VERANLAGUNG

Dies gilt nur für Angestellte mit Ausländerausweis B und L, die ein Einkommen von weniger als CHF 120'000 brutto erzielen und quellenbesteuert sind.


Ein ergänzendes Veranlagungsverfahren zur Quellenbesteuerung wird durchgeführt, wenn

  • das der Quellensteuer nicht unterworfene Einkommen CHF 2'500 pro Jahr beträgt, zum Beispiel durch Lottogewinn, Vermögenserträge, Eigenmietwert einer Wohnung;
  • das steuerbare Gesamtvermögen mindestens CHF 200'000 beträgt.
  • bei zusätzlicher selbstständiger Erwerbstätigkeit (meist im Nebenamt)


Sind Sie ergänzend zu besteuern, müssen Sie sich beim Steueramt des jeweiligen Wohnortes melden.

In der Folge füllen Sie eine ordentliche Steuererklärung aus, werden jedoch nur ergänzend zur Quellensteuer besteuert.


Wir helfen Ihnen bei den Formalitäten oder füllen für Sie die Steuererklärung aus.