Steuererklärung

QUELLENSTEUERN

Wir beraten Sie gerne und stellen für Sie die Quellensteuerrückforderung.


Sie werden als AusländerIn in Anstellung quellenbesteuert. In den meisten Kantonen, so auch im Kanton Zürich, können Sie keine Steuererklärung einreichen, wenn Sie weniger als CHF 120'000 brutto p.a. verdienen.

Trotzdem kann ein Teil der Quellensteuer rückgefordert werden, zum Beispiel bei ausserordentlichen Weiterbildungs- oder Berufskosten, beim 3a-Sparen oder bei Pensionskassennachzahlungen. Dasselbe gilt auch für internationale WochenaufenthalterInnen.

Die Quellensteuerrückforderungen müssen im Grossteil der Schweizer Kantone innert 3 Monaten nach Ende des Steuerjahres (Kalenderjahres) eingereicht werden - so auch im Kanton Zürich.