Steuererklärung

KAPITALLEISTUNG

Die Besteuerung beträgt im Kanton Zürich 1/10 der ordentlichen und bei der direkten Bundessteuer 1/5 der ordentlichen Besteuerung des Einkommens.

Personen, welche die Schweiz verlassen, werden in den meisten Kantonen zu einem linearen Steuersatz belastet. Dies für den Rückzug des 3a-Spar- und der Pensionskassenguthabens.


Wichtig ist, dass Sie dies im letzten Monat Ihrer Anwesenheit in der Schweiz tun, denn meist werden Sie bei späterem Rückzug in den Zielstaaten höher belastet als in der Schweiz.