Steuererklärung

GRUNDSTÜCK-GEWINNSTEUER

Wir beraten Sie bei der Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer und erledigen für Sie die Formalitäten.


Beim Kauf oder Verkauf eines Hauses bezahlt der Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Bei der Grundstückgewinnsteuer können mehrere Probleme auftauchen, wie die Geltendmachung von Eigenleistungen, der Abzug von wertvermehrenden und werterhaltenden Investitionen oder die Bestimmung des Vergangenheitswertes.


Einige Kantone kennen zusätzlich die Handänderungssteuer. Deren Kosten werden oft zwischen Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen verteilt.