Bei der Steuerhinterziehung ist nebst der ordentlich geschuldeten Steuern eine Busse in Form von meist 100% (aber bis 200% möglich) der zu entrichteten Steuern zu zahlen. Es fallen folgende Kosten beim Steuerhinterzieher/der Steuerhinterzieherin an
- Busse
- ordentlich zu zahlende Steuern plus aufgelaufene Zinsen
- Verfahrenskosten.
Die Busse ist nicht geschuldet bei Selbstanzeige.