Steuerberatung

BUSSEN und VERFAHRENSKOSTEN

Bei der Steuerhinterziehung ist nebst der ordentlich geschuldeten Steuern eine Busse in Form von meist 100% (aber bis 200% möglich) der zu entrichteten Steuern zu zahlen. Es fallen folgende Kosten beim Steuerhinterzieher/der Steuerhinterzieherin an

  • Busse
  • ordentlich zu zahlende Steuern plus aufgelaufene Zinsen
  • Verfahrenskosten.

Die Busse ist nicht geschuldet bei Selbstanzeige.