Steuerabkommen

GESCHICHTE

Schon seit 1991 besteht ein umfassender AIA zwischen Finnland, Norwegen, Schweden, Island und Dänemark. Deren automatischer Informationsaustausch geht über die globalen Standards hinaus.

Nach 2005 führten die EU-Staaten (ausser Belgien, Luxemburg, Österreich) für einen Teil der Erträge einen automatischen Informationsaustausch ein. Dies erfolgte zusammen mit Anguilla, Aruba, Britische Jungfern Insel, Guernsey, Isle of Man, Kaiman Inseln und Montserrat.

Die Schweiz und die EU haben am 26. Mai 2015 ein Abkommen zur Einführung des globalen Standards für den AIA in Steuersachen unterschrieben. Mit der Billigung durch den Schweizer Nationalrat vom 8. Dezember 2015 und der Billigung der EU-Staaten tritt der AIA mit den EU-Staaten, Liechtenstein und San Marino in Kraft. Ab dem 1. Januar 2018 werden die Daten für 2017 von den am AIA teilnehmenden Staaten an die Eidgenössische Finanzverwaltung übergeben. Ab 1. Juli 2018 haben die Kantonalen Steuerämter Zugriff auf diese Daten.

Ab dem 1. Januar 2018 werden zwischen diesen Staaten Daten für das Jahr 2017 nach dem AIA-Abkommen ausgetauscht (u.a. Bank-, Versicherungs- aber auch Unternehmensdaten).

Dies bedeutet unter Berücksichtigung der mit zahlreichen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfe ab 2011 (Daten des Inkrafttretens bzw. der vereinbarten Steuerjahre), dass die Schweizer Steuerämter bei zahlreichen Staaten auch Daten für bis zu zehn Steuerjahre einsehen können.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 1. Dezember 2016 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen mit einer Serie von weiteren Ländern eröffnet. Der AIA mit diesen Ländern wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten wodurch im Jahr 2019 ein erster Datenaustausch für 2018 erfolgen kann.