Ehe / Erbschaft

GÜTERRECHTLICHE AUSEINANDERSETZUNG

Wir beraten Sie bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung und nehmen diese für Sie vor.


Am Ende einer Ehe durch Scheidung oder Tod des Ehepartners werden bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung die Güter und das Vermögen aufgeteilt. Dabei stehen das Eigengut, wie eingebrachtes Vermögen, Erbschaften, Schenkungen oder persönliche Gegenstände, jedem Ehepartner alleine zu, bzw. gehören beim Tod zum Vorschlag. Die Errungenschaft, das während der Ehe erlangte Vermögen, wird im Fall einer Scheidung hälftig aufgeteilt. Einseitig vorhandene Schulden werden jedoch nicht aufgeteilt. Der/Die Verschuldete haftet alleine.


Im Todesfall folgt nach der güterrechtlichen Auseinandersetzung die erbrechtliche Auseinandersetzung.

Bei der Gütertrennung bestehen ohnehin schon zwei Einzelvermögen.

Bei der Gütergemeinschaft wird das Gesamtgut durch zwei geteilt, dazu kommen stark eingeschränkte Eigengüter.