Ehe / Erbschaft

EHEVERTRAG

Wir beraten Sie kompetent über die ehelichen Güterstände und setzen mit Ihnen zusammen einen Ehevertrag auf.


Durch die Heirat erlangen die Ehepartner den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Durch einen öffentlich beurkundeten Ehevertrag kann der Güterstand der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft erlangt werden.