Ehe / Erbschaft

GÜTERTRENNUNG

Lassen Sie sich beraten und wir setzen für Sie einen Ehevertrag auf.


Bei der Gütertrennung gibt es kein gemeinsames eheliches Vermögen, sondern zwei getrennte Einzelvermögen. Jeder Ehepartner verwaltet und nutzt sein Vermögen selbst und haftet daher für eigene Schulden. Jeder verfügt selbst über sein Einkommen, leistet jedoch einen angemessenen Beitrag an die ehelichen Lasten.

Gütertrennung erlangen Ehepaare durch einen Ehevertrag.