Steuererklärung

VERRECHNUNGSSTEUER

Die Schweizer Verrechnungssteuer auf Vermögenserträge kann von quellensteuerpflichtigen Personen beim Steueramt der Wohngemeinde zurückverlangt werden.
Alle übrigen Personen verlangen die Schweizer Verrechnungssteuer durch die Deklaration der Vermögenserträge im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis der Steuererklärung des betreffenden Jahres. Das Verrechnungssteuerguthaben wird dann jedoch meist mit den Steuerschulden des darauf folgenden Steuerjahres verrechnet.


Ausländische Verrechnungssteuern, welche von Vermögenserträgen in der EU bis 2015 und den USA direkt abgezogen werden, können mindestens teilweise über das kantonale Steueramt zurückverlangt werden. Dies geschieht durch die ordentliche Deklaration der Vermögenserträge und Vermögenswerte im speziell dazu bestimmten DA1-Formular des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses der Steuererklärung.


Mit dem automatischen Informationsaustausch (AIA) fällt diese Besteuerung bei zahlreichen Staaten weg.


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