Steuerrecht

EINSPRACHEN UND REKURSE

Sind Sie unzufrieden mit Ihrem Einschätzungsentscheid?

Haben Sie vergessen, Ihre Steuererklärung einzureichen?

Das Steueramt hat bei Ihnen ein höheres steuerbares Einkommen oder Vermögen ermittelt als erwartet?


Kontaktieren Sie uns umgehend nach Erhalt des Einschätzungsentscheides. Gegen Steuerentscheide erhobene Einsprachen sind innert 30 Tagen nach Erhalt einzureichen.


Wir beraten Sie und führen für Sie eine Einsprache durch.


Wurde Ihre Einsprache gegen den Einschätzungsentscheid nicht oder nur teilweise gutgeheissen und empfinden Sie dies als ungerechtfertigt?

Gegen den Entscheid auf Ihre Einsprache kann vor der kantonalen Steuerrekurskommission ein Rekurs eingereicht werden. Gegen Entscheide der Steuerrekurskommission richten sich betroffene anschliessend an das kantonale Verwaltungsgericht.


Wir vertreten Sie kompetent im Rekursfall und nehmen Ihnen die Arbeit ab.