Steuerberatung

LIEGENSCHAFTSAUFWÄNDE, INSTANDHALTUNGS- UND INSTANDSTELLUNGSKOSTEN

Sie fassen einen Umbau oder eine Renovation Ihrer Geschäftsräumlichkeiten, Eigentumswohnung oder Ihrer Privatliegenschaft ins Auge?


Dabei werden bei der Einkommens- und Vermögenssteuer u.a. folgende steuerlichen Aspekte wichtig:

  • Der Abzug der anfallenden Instandhaltungs- und Instandstellungskosten. Dieser Abzug kann vollumfänglich geltend gemacht werden bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen bei der Staats- und Gemeindesteuern.
  • Abzug der Zinskosten der Fremdfinanzierung (Hypothekarzinsen)
  • Besteuerung des Rückzuges der 3a-Sparguthaben oder Pensionskassenguthaben.


Wir finden mit Ihnen den optimalen Zeitpunkt des Umbaus oder der Renovation und analysieren, wie die anfallenden Kosten zu finanzieren sind.


Abschreibungen auf Privatliegenschaften (Grundeigentum im Privatvermögen) sind in der Schweiz nicht zugelassen. Dies ist nur auf Geschäftsliegenschaften möglich.


Gerne beraten wir Sie und optimieren die Liegenschaftsaufwände auch in ordentlich besteuerten Jahren.